Sicherheit am Arbeitsplatz

Suva und EKAS

Sicherheit am Arbeitsplatz

Für die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz im Unternehmen ist der Arbeitgeber verantwortlich. Er hat dafür zu sorgen, dass Unfälle vermieden und die Gesundheit der Beschäftigten nicht geschädigt wird. Diverse Checklisten und Tools helfen beim Schutz der Arbeitnehmenden. 

Arbeitgeber sind in der Pflicht

Die gesetzlichen Vorgaben für Sicherheit und Gesundheitsschutz werden von der Eidgenössischen Koordinationskommission für Arbeitssicherheit EKAS koordiniert und durch die Suva und Kantone kontrolliert. Für die Umsetzung im eigenen Betrieb sind Sie als Arbeitgeber verantwortlich. carrosserie suisse unterstützt Sie dabei mit einer eigenen Branchenlösung für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz (BAZ).
zur Branchenlösung BAZ


Suva

Für die Aufsicht über die Umsetzung der Vorschriften im Bereich Arbeitssicherheit sind in erster Linie die Kantone und die Suva beauftragt. 
diverse Hilfsmittel und Checklisten bei der Suva

Eidgenössische Koordinationskommission für Arbeitssicherheit EKAS

Die Eidgenössische Koordinationskommission für Arbeitssicherheit EKAS ist vom Bund als zentrale Informations- und Koordinationsstelle für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz definiert. Sie koordiniert die Präventionsmassnahmen, die Aufgabenbereiche im Vollzug und die einheitliche Anwendung der Vorschriften. Diese sind verbindlich, auch für die Carrosserie- und Fahrzeugbaubranche.

zur Seite vom Bund

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Arbeitssicherheit schützt Leben

  • Jedes Jahr verunfallen 25 000 Lernende in der Schweiz bei der Arbeit
  • Zwei dieser Unfälle enden tödlich
  • Jeder fünfte Lernende hat einen Freizeitunfall

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